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Zulassung (ETA) für DHTI-Wangentreppe gestemmt

Dem Deutschen HolztreppenInstitut (DHTI) wurde mit Bescheid vom 17. Mai 2013 die Europäische-Technische Zulassung (ETA) für eine Holzwangentreppe mit einer Wangen- und Stufendicke von 40 mm erteilt.

Den DHTI-Mitgliedern steht die Nutzung der Zulassung nach Absolvierung einer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorgeschriebenen Einschulung ohne zusätzliche Lizenzkosten zur Verfügung; hinzukommen nur vergleichsweise geringe Fremdüberwachungsgebühren, die zu Selbstkosten berechnet werden.

Betriebe, die nach dem 01.12.2012 Mitglied im DHTI wurden oder werden, müssen lediglich eine einmalige von der Anzahl der im Jahr hergestellten Geschosstreppen abhängige Grundgebühr entrichten. Die Schulungsveranstaltungen finden  in Saarbrücken statt. Wird (noch) keine andere Zulassung genutzt und fehlt damit der Nachweis ausreichender Vertrautheit mit dem System der CE-Kennzeichnung von Holztreppen, dauert die Schulung 1,5 Tage (zu einem Preis von 225 €). Für Nutzer von TSH-Zulassungen (etwa für handlaufgetragene Treppen) verkürzen sich die Schulungen auf einen Tag (Gebühr: 150 €). In allen Fällen ist zu beachten, dass die Zulassung nur genutzt werden kann, wenn das Unternehmen DHTI-Mitglied ist oder wird. Daher sollte man  an der Schulung  nur teilnehmen, wenn die entsprechende Voraussetzung erfüllt ist oder absehbar erfüllt werden soll.

 Die ETA „DHTI-Wangentreppe gestemmt“ betrifft Fertigteile mit Trittstufen und Wangen aus Massivholz zur Verwendung als innenliegende Treppe in Gebäuden.

 Die ETA umfasst zurzeit:

 

  • 7 Grundrisstypen
  • 3 Konstruktionstypen (mit und ohne Setzstufe)
  • 6 verschiedene Wangen-Stufen-Verbindungen
  • 3 Wangeneckverbindungen (stumpf-geschraubt; Pfosten-geschraubt; Keilzinken-gekrümmt)
  • je 3 Arten der Auftritts-  und Austrittsbefestigung
  • sowie die 6 Laubhölzer Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Sipo und Merbau.

 Damit lässt sich eine große Vielfalt von Geschosstreppen bis zu einer nutzbaren Laufbreite von maximal 90 cm abdecken.

 Das DHTI hatte im letzten Jahr beschlossen, seine von ihm zur Entwicklung einer europäischen Berechnungsnorm für Holztreppen geleistete Vorarbeit dazu zu nutzen, eine eigene Zulassung für Holzwangentreppen unterhalb der Dimensionen des Regelwerkes Handwerkliche Holztreppen zu entwickeln. Die betreffende Arbeit, bei der in bewährter Manier die Prof. Dr. Ing. Achim Irle und Robert Kanz die wissenschaftlichen, rechnerischen und experimentellen Grundlagen lieferten, hat angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) besondere Aktualität erlangt. Denn mit Urteil vom 07. März 2013 hat der BGH erklärt, dass das seit 1998 veröffentlichte Regelwerk Handwerkliche Holztreppen die allgemein anerkannte Regel der Technik darstellt, von deren Dimension nach unten nur abgewichen werden kann, wenn dem Kunden (Verbraucher) ein Nachweis zur Verfügung gestellt wird, dass die gelieferte Treppe statisch gleichwertig ist zu einer „regelgerechten“ Regelwerkstreppe!

Fehlt ein solcher Gleichwertigkeitsnachweis,  ist die Treppe allein schon deswegen mangelhaft. Das Urteil hat  am Treppenmarkt für große Unruhe gesorgt, weil häufig eben Holzwangentreppen gebaut werden, die nicht den Dimensionen des Regelwerkes und auch nicht den zu früheren Zeiten vom DHTI veröffentlichten und vom DIBt erlaubten Abweichungen bei Wangen- und Stufenstärken entsprechen. Insbesondere bei gewendelten Treppen gab es bis jetzt ein gewisses Nachweis-Vakuum, das die ETA „DHTI-Wangentreppe gestemmt“ nun aber geschlossen hat.

 Die Zulassung finden Sie unter --> Downloads/Mitglieder --> Technische Infos --> ETA Wangentreppe gestemmt 

Im Rahmen der angesprochenen Schulungsveranstaltung erhalten die Betriebe einen technischen Ordner mit Detaillösungen, die in dem öffentlich zugänglichen ETA-Dokument  nicht enthalten sind. Nur mit diesem technischen Ordner ist es möglich, zulassungskonforme und damit rechtlich einwandfreie Wangentreppen in einer Stärke von 40 mm zu bauen.

 

Schulungstermine:

auf Anfrage

Konditionen:

-          max. 16 Teilnehmer pro Termin, max. 3 pro Betrieb

-          225 € für den ersten Teilnehmer aus einem Betrieb, 125 € für jeden weiteren

-          Teilnahme nur ein Tag (wegen schon anderer genutzter TSH-Zulassung): 150 € für die erste und 75 € für jede weitere Person aus einem Betrieb

-          Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen

-          Absage durch Veranstalter bleibt vorbehalten ohne Anspruch seitens des Interessenten

-          Rücktritt durch Betrieb kostenfrei bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, danach bis Freitag vor Termin: 50 % Stornogebühr, danach voller Preis

-          Betrag einschl. technischem Ordner, Getränken und Imbiss

 

Anmeldung ab sofort per Email an info(at)dhti.REMOVE-THIS.de unter Angabe der Teilnehmerzahl. Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt. Die aangemeldeten Unternehmen erhalten vorab Ausfertigung des Lizenzvertrages. Nur wenn dieser unterzeichnet vor der Schulung zurückgesandt wird, ist eine Teilnahme möglich!