DIBt ist Produktinformationsstelle für Bauprodukte
In Deutschland ist die Produktinformationsstelle für das Bauwesen in Deutschland seit dem 1. Juni 2019 beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angesiedelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren ((EG) Nr. 764/2008) sowie Artikel 10 der EU-Bauproduktenverordnung ((EU) Nr. 305/2011). Auch für andere Produktbereiche sind Informationsstellen eingerichtet. So sollen sich Wirtschaftsakteure einfach, verständlich und übersichtlich bei einer zentralen Stelle über die Rechtslage in dem jeweiligen Mitgliedstaat informieren können. Die EU-Bauproduktenverordnung fordert zudem für das Bauwesen explizit die Benennung von Produktinformationsstellen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Produktinformationsstelle für das Bauwesen gibt Auskunft über nationale und europäische Vorschriften, die für ein Bauprodukt wie zum Beispiel Holztreppen, Fenster oder Parkett und dessen Einbau in Deutschland gelten. Zudem stellt es Informationen rund um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten sowie über nationalen Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken in Deutschland bereit. Damit bietet das DIBt als Produktinformationsstelle einen guten Überblick über die in Deutschland relevanten Vorschriften. Die Produktinformationsstelle ist Teil der Präsidialabteilung des DIBt und im Referat „Produktinformationsstelle, Koordinierung Normung“ unter der Leitung von Frau Dipl.-Ing. Johanna Bartling angesiedelt. Der Service der Produktinformationsstelle des DIBt (englisch Product Contact Point Construction) ist unter www.pcpc-germany.de sowie per E-Mail via pcpc-germany(at)dibt.REMOVE-THIS.de kostenfrei erreichbar.