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Aufgaben & Ziele des DHTI

Das Deutsche HolzTreppenInstitut (DHTI) wurde im August 2000 in Saarbrücken gegründet. Aufgabe des Holztreppeninstitutes ist es, an einschlägigen Normen und Regelwerken mitzuwirken sowie die Mitgliedsbetriebe über neue Vorschriften und technische Innovationen zu informieren. Die Satzung gibt Auskunft über die vielfältigen Aufgaben.

So entwickelt das Institut, das die Rechtsform eines eingetragenen Vereins hat, das Mitte der 90er Jahre von Schreinern und Zimmerern gemeinsam formulierte Regelwerk für handwerkliche Holztreppen kontinuierlich weiter. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse exklusiv DHTI-Mitgliedern zur Verfügung stehen. 2008 landete das DHTI einen ganz besonderen Coup: Gemeinsam mit der TSH GmbH und unter der Federführung seines Vorsitzenden Josef Ries hat das DHTI ein innovatives Konzept für die Faltwerktreppe umgesetzt, das alle architektonischen und gestalterischen Möglichkeiten zulässt bei vertretbaren Kosten in Herstellung und Montage. Und besonders entscheidend: Alles hat einen offiziellen baurechtlichen Segen durch die europaweit erste „Europäisch technische Zulassung“ (ETA) für diesen Treppentyp.

Seit 2013 verfügt das DHTI auch über eine eigene Zulassung für eine Wangentreppe, ergänzend zur so genannten Regelwerkstreppe (Wangentreppe mit klassischen Dimensionen aus dem o. g. Regelwerk). Die Zulassung erlaubt Wangentreppen in gestemmter Ausführung mit einer Holzstärke von 40 bzw. 44 mm.

Neben der Forschungsarbeit liegt der Fokus auf der Öffentlichkeitsarbeit für qualitativ hochwertigen Holztreppenbau. Dazu dienen die Marke „Qualifizierter Meisterbetrieb Holztreppenbau“ sowie regelmäßige Anzeigenschaltungen und Veröffentlichungen in Architekturzeitschriften.

Mit der Aufnahme in das Institut dürfen die Betriebe das Logo „Qualifizierter Meisterbetrieb Holztreppen“ nutzen und dem Kunden ein Zertifikat ausstellen, soweit die gelieferte Treppe dem Regelwerk entspricht. Die betreffenden Schreinerbetriebe mit diesem Qualitätssiegel finden Sie in unserer Betriebssuche.

Darüber hinaus erhält der Betrieb eine Urkunde über die Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbetrieb erhält einen kostenloser Eintrag in unserer Suchmaschine. Durch gezielte Werbeaktivitäten sollen dem Kunden die Vorteile der handwerklichen Holztreppe erläutert werden. Ein wesentlicher Eckpunkt ist die permanente Weiterbildung der Mitgliedsbetriebe, insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Holztreppentagung.

Ein ständiges Problem für die Holztreppenbauer ist die Einordnung verschiedener Treppentypen als ingenieurmäßige Konstruktion, für die nach den einzelnen Landesbauordnungen keine allgemein anerkannte Regeln der Technik oder eine sonstige allgemeine technische Baubestimmung existiert. Welche rechtliche Bedeutung hat das Fehlen der bauaufsichtlichen Zulassung? DHTI-Mitglieder erhalten entsprechende Rechtsauskünfte.

Das DHTI vertritt die Interessen der Betriebe und hat keine Funktion der Überwachung. Daher erstellt das DHTI in konkreten Einzelfällen keine Gutachten über mögliche Mängel. Diese Aufgabe bleibt öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorbehalten. Das DHTI informiert aber gerne über geeignete Gutachter und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und deren Kunden.