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Nicht nach dem Regelwerk gebaute Treppen und ihre "Problemzonen"

Häufig begegnet man der Auffassung, Treppen seien lediglich untergeordnete Bauteile. Das Gegenteil ist richtig: Oft sind Treppen die Bauteile, die am stärksten und häufigsten beansprucht werden. Beim Transport schwerer Gegenstände müssen sie große Verkehrslasten tragen. Die Belastung ist nicht gleichmäßig, sondern dynamisch.

Sicherheitsvorschriften für Treppen finden sich daher im Baurecht aller Bundesländer.
Von besonderer Bedeutung: Die Standsicherheit und Verkehrsicherheit. In der Landesbauordnung des Saarlands steht zum Beispiel, dass jede Anlage "im ganzen und in ihren Teilen, sowie für sich alleine standsicher und dauerhaft" sein muß.
Früher hat die Bauaufsicht bauliche Maßnahmen wesentlich häufiger präventiv geprüft. Mit den neuen Landesbauordnungen zieht sie sich immer mehr zurück und überträgt den am Bau Beteiligten, nämlich den Architekten, dem Bauunternehmer und dem Bauherren, mehr Verantwortung.

Auf unserem Schaubild zeigen wir Ihnen, welche "Problemzonen" eine Treppe (hier: eine Wangentreppe ohne Setzstufen) aufweisen kann, die nicht nach dem Regelwerk gebaut wurde. Wenn Sie auf Langlebigkeit und Qualität Wert legen, sollten Sie auf folgende Punkte achten (Details zeigen die jeweils richtige Ausführung!):
 

"Problemzonen" im Detail

Ausschnitt 1: Stufen und Wangen mindestens 50 Millimeter anstatt 40 bis 45 Millimeter.

Ausschnitt 2: Je Treppenlauf bei der Verbindung zwischen Wange und Stufe zwei bis drei Spannschrauben anstatt einfacher Holzschrauben.

Ausschnitt 3: Auflagerpunkte am An- und Austritt, bei gewendelten Treppen auch im Eckbereich der Wandwangen, müssen vorhanden sein und sind ausreichend zu bemessen.

Ausschnitt 4: Wangenquerschnitte bei gewendelten Treppen beim Anschluß an den Wendepfosten sind ausreichend zu dimensionieren.

Ausschnitt 5: Durchgängige Griffsicherheit statt Höhenversatz der Handläufe.