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Musterschreiben zur Anwendung der Strompreisbremse

Mittlerweile erhalten die Betriebe Mitteilungen Ihrer Stromlieferanten über die Anwendung der Strompreisbremse. Diese Mitteilungen müssen den entsprechenden Gesetzestext beachten, was leider nicht immer der Fall ist. Etwa weil der voraussichtliche Verbrauch falsch berechnet ist. Liegt der Verbrauch über 30.000 Kilowattstunden, berechnet sich des Entlastungskontingent auf der Basis von netto  0,13 € pro Kilowattstunde, unter 30.000 kWh mit brutto 0,40 €. Im ersten Fall gilt die Entlastung für 80 % des tatsächlichen Verbrauchs, im zweiten Fall bei 70 %.

Nachstehend nun ein Musterschreiben an den jeweiligen Energieversorger, wenn die individuelle Mitteilung zur Energiepreisbremse von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist:


Betreff: Vertragskonto 0000 111 222

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung bezüglich Umsetzung der Energiepreisbremsen hinsichtlich unserer Verbrauchstelle in Musterstadt mit der Zähler Nummer 1234.

Ihre Information ist für uns nicht nachvollziehbar:

  • Laut Ihrer Rechnung vom  hatten wir im Jahr 2022 einen Gesamtverbrauch von kWh, im Jahr 2021 von kWh. Ein niedrigerer Verbrauch ist im laufenden Jahr nicht zu erwarten. Mithin greifen bei uns nicht die Regelungen für Entnahmestellen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr. Vielmehr findet die Regelung Anwendung für Entnahmestellen mit höheren Verbräuchen. Ausgangswert ist demzufolge ein Netto-Preis von 0,13 € pro kWh gemäß § 5 Abs. 2 Z. 2 StromPBG.
  • Sie haben ein Entlastungskontingent von kWh angenommen, was einem Verbrauch von kWh entsprechen würde. Dies ist angesichts der Verbrauchswerte der Vorjahre völlig unrealistisch.

Wir bitten daher um Aufklärung und Neuberechnung des Abschlags.


Bildnachweis: Andrey Metelev / Unsplash