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Unverzichtbar für Treppenbauer

Zum unverzichtbaren Standardwerk für jeden, der beruflich mit Treppen zu tun hat, hat sich die Richtlinie des Bundesverbandes Treppen- und Geländerbau (BVTG) entwickelt. Sie widmet sich in fünf Kapiteln den verschiedenen Anforderungen an Treppen, zunächst den allgemeinen Anforderungen an Treppen jeder Art, also gleich aus welchem Werkstoff. Dann folgen die materialspezifischen Anforderungen an Holztreppen und das gleiche dann an Treppen aus Metall, Stein und Glas.

Dies erfolgt sehr anschaulich, indem jedem möglichen Reklamationsphänomen eine systematische normative Erfassung zugeordnet wird, oftmals ergänzt um eine grafische Darstellung und vor allem auch durch Bilder realer Beispiele. Daran zeigt sich, dass das Buch wirklich von Praktikern für Praktiker entwickelt wurde. So erreicht es auch sein Ziel, durch möglichst viele Beispiele echter und vermeintlicher Mängel mitzuhelfen, Streitigkeiten abzuwenden und den teuren und oft unwägbaren Schritt zum Gericht zu vermeiden.

Wenn es also um das Holzmerkmal eines Risses in einer Treppenstufe geht, gibt es zum Beispiel ein Foto mit einem Riss bei der Holzart Eiche mit der Aussage, dass ein solcher bei einer Länge von mehr als 50 mm und einer Breite von mehr als 0,5 mm eben nicht zulässig ist und fachmännisch ausgebessert werden muss. Umgekehrt gibt es ein Foto mit den natürlich in Eiche vorkommenden Spiegeln, die als hinzunehmende Unregelmäßigkeit und damit als zulässig gelten. Ebenso interessant für Wohnhandwerker, die vorzugsweise natürlich den Werkstoff Holz verwenden, sind die Kapitel zu möglichen Fehlerquellen bei Treppen aus Glas oder bei Metallgeländern. Da hilft das Buch durchaus weiter, wenn die Schweißnaht bei einer Bauteilverbindung eines Geländerhandlaufs grob ausgeführt und nicht an die Oberfläche angepasst ist.

Und das Beste an der Richtlinie, die im März 2023 in der dritten Auflage mit erheblich (nämlich auf mittlerweile 130 Seiten) gewachsenem Umfang erschienen ist, ist tatsächlich der Preis, nämlich eine Schutzgebühr von 10 €, in Worten zehn Euro!

www.bvtg.de.

Bildnachweis: bvtg.de